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Apple gegen den Rest der Welt
08/2011 · Die Technologie-Blogs und -Portale vibrieren: Apple hat vor einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Samsung verbietet, sein Galaxy Tab 10.1, das glänzende Kritiken bekommen hat und als potentieller iPad-Killer gehandelt wird, europaweit zu verkaufen.
![]() © Samsung
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Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf europaweit (mit Ausnahme der Niederlande, wo ein separates Verfahren läuft) nicht verkauft werden. Zudem darf es nicht einmal beworben werden. Samsung darf es also auch nicht zur IFA bringen. Damit hat sich Apple in Europa seinem größten Konkurrenten vorerst entledigt. Samsung hat schon angekündigt, gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen. Dies ist übrigens nur eine von vielen Rechtsstreitigkeiten, die Apple und Samsung auf diversen Kontinenten rund um ihre Produkte ausfechten. Auch Samsung hat Apple in den USA als Reaktion auf das robuste Vorgehen des kalifornischen Konzerns verklagt.
Apple nutzt nicht das Patentrecht, da sich Design nicht patentieren lässt und Samsung bei Hard- und Software offensichtlich eigene Wege geht, sondern das Geschmacksmusterrecht. Apple hat sich 2004 das allgemeine Design eines Tablets eintragen lassen. Geschmacksmuster werden beim Eintragen nicht geprüft und erst hinterfragt, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Wie sich die Sache juristisch entwickelt, bleibt also spannend. Ob das eingetragene Geschmacksmuster auch gültig ist, wird sich erst noch zeigen. Schaut man sich die Eckpunkte an, die sich Apple hat schützen lassen, ist das kaum vorstellbar:
"(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;
(ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt;
(iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche;
(iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
(v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
(vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays."
Demnach würden praktisch alle Tablets gegen das geschützte Muster verstoßen und viele digitale Bilderrahmen, Fernseher und Küchentabletts mit dazu. Gerade da es schon vor 2004 diverse Geräte gab, die den Eckpunkten entsprachen. Beim Entwickeln eines Tablets hat man auch wenige Freiheiten davon abzuweichen. Fast alle Punkte sind konstruktionsbedingt. Scharfe Ecken würden eine Klagewelle in den USA auslösen, dünn sind Tablets naturgemäß und dass bunte Icons auf dem Bildschirm angezeigt werden, gehört seit mehr als 30 Jahren zum Standard der Technologiebranche. Natürlich kann man die Punkte nicht einzeln betrachten, aber auch als Gesamtheit fällt es schwer, darin etwas anderes als die allgemeine Beschreibung einer ganzen Geräteklasse zu sehen. So etwas lässt sich nicht schützen. Laut internet-law.de hatte das Landgericht in der Sache aber keine Wahl, da die Gültigkeit des Geschmacksmusters erst im Laufe des Verfahrens geprüft wird. Es hatte nur festzustellen, ob das Galaxy Tab 10.1 der Defintion von 2004 entspricht, was es - wie jedes andere Tablet - zweifelsfrei tut. Samsung wird das eingetragene Muster aber sicherlich juristisch angreifen und dann muss Apple nachweisen, dass sich ihr Muster für den versierten Nutzer klar von damaligen Tablets unterscheidet.
Möchte man jetzt argumentieren, dass Apple nun einmal Visionär war, der sich rechtzeitig das Recht an einem Produkt gesichert hat, muss man einwenden, dass es damals schon längst Tablets gab. Sonderlich innovativ ist die Idee, einen Computer in ein flaches Gerät zu stecken, das praktisch nur aus einem Bildschrim besteht, nicht. Schon in den 90er Jahren hat Star Trek Tablets als Science-Fiction-Inventar etabliert. Außerdem gab es auch schon vor 2004 Versuche, Tablets am Markt zu etablieren, die aber allesamt scheiterten. Es geht also nicht darum, wer sich von wem inspirieren lässt. Das tun alle Firmen, insbesondere auch Apple, wie Chip hier eindrucksvoll veranschaulicht. Apples Erfolg beruht weniger auf schierer Innovationskraft als vielmehr auf der gekonnten Verfeinerung bestehender Konzepte, gepaart mit einem ausgefeiltem Design, millionenschweren Werbekampgnen und vor allem dem Mut, den Funktionsumfang einer einfachen, durchgestylten Bedienung zu opfern.
Die wirkliche Frage ist, inwieweit der Apple-Minimalismus ein eigenes Design ist oder einfach nur ein Gerätetyp in seiner Reinform. Kann man ein Tablet herstellen, das funktional ist und sich trotzdem vom Design wegbewegt? Andere Tablets sehen dem iPad weit weniger ähnlich als das Galaxy Tab. Aber auch sie wären noch ähnlich genug, um unter Apples Geschmackmuster zu fallen. Wenn das Muster wirklich bestätigt würde, könnte niemand mehr Tablets herstellen, ohne dem Gehäuse willkürlich Details hinzuzufügen. Weniger als es bei der derzeitigen Designphilosophie geht ja kaum noch. Da aber gerade die Schlichtheit bei Tablets ein wichtiger Faktor ist, der sich auf Handling, das Gewicht und auch die Bedienung auswirkt, würde hier anderen Herstellern vorgeschrieben werden, nicht nur ihr Design abzuwandeln, sondern auch die Funktionalität ihres Gerätes zu verschlechtern. Das kann entweder nicht rechtens sein oder das Recht ist hier sehr weit vom normalen Menschenverstand entfernt. Das Geschmacksmsutergesetz soll davor schützen, dass andere Firmen das eigene Design klauen, und nicht davor, dass diese gute Geräte bauen.
![]() © Apple
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Patentstreite zwischen Technologiefirmen sind keine Seltenheit. Darum hat sich, weitestgehend unbemerkt von den meisten Kunden, eine ganze Industrie gebildet. Es gibt Firmen, die nichts anderes machen als Patente aufzukaufen, um damit später andere Firmen zu verklagen. Die Firmen werden passenderweise Patenttrolle genannt. Auch die Hersteller von Soft- und Hardware verklagen sich oft gegenseitig. Der Wert von entsprechenden Patentpaketen geht in die Milliarden. Es stellt sich immer mehr die Frage, inwieweit das Patentrecht noch der Innovationskraft der Industrie nutzt. Oder ob es schon längst zum Bremsklotz für Innovationen geworden ist. Zur Zeit sind die Verbraucher in vielen Fällen die Verlierer. Im Fall des Samsung Galaxy Tab 10.1 wird ihnen ein - auf Softwareseite grundverschiedenes - Produkt vorenthalten, dass es mit dem iPad in jeder Beziehung aufnehmen kann. Selbst wenn man glühender Apple-Fan ist, verliert man, nachdem die erste Schadenfreude verflogen ist. Ein gesunder Konkurrenzkampf senkt auch langfristig die Preise von Apple-Produkten und zwingt Steve Jobs Mannen ihre Produkte ständig weiter zu entwickeln. Eine deutliche Stagnation bei Apple Neuerscheinungen ist ja schon zu erkennen. Etwas wirklich Überraschendes oder Revolutionäres wurde seit dem ersten iPhone nicht mehr präsentiert. Apple ist auch die einzige Firma, die Patentstreitigkeiten nicht dazu nutzt, Geld einzutreiben, sondern sich aktiv eine marktbeherrschende Position zu verschaffen, indem Konkurrenten eliminiert werden. Das machen Oracle, Google und Microsoft nicht, wobei sie aber andere Mittel dazu einsetzen.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung von Apple liest sich teilweise wie eine Werbebroschüre, in der schon mal in blumigen Sprachbildern mit dem Finger auf die Konkurrenz gezeigt wird. Für den juristischen Laien ist es durchaus erstaunlich, wie emotional so ein anwaltlicher Einlass formuliert ist. Vielleicht ist das in der Branche so üblich. Dann kann man die Richter hierzulande nur bedauern. Das Blablameter bescheinigt dem Antrag ein unproportional hohes Maß an unnützen Worthülsen. Es drängt sich also die Frage auf, inwieweit Apple das Verfahren auch ausnutzt, um PR in eigener Sache zu machen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, wie innotiv das eigene Produkt sei, und dass jeder die Tablet-Produktkategorie mit dem iPad assoziiert. Letzteres kann man so nicht stehen lassen. Für das iPhone und den iPod mag das in den Anfangsjahren so gewesen sein, beim iPad gab es aber seit Erscheinen Konkurrenzprodukte. Selbst bei der Ankündigung kamen Apple schon eine Handvoll Firmen zuvor. Das iPad ist das bekannteste Tablet, ähnlich dem EeePC bei den Netbooks. Es hat aber keine komplett neue Produktpalette begründet, sondern nur eine dahindarbende Palette mit einem riesigen Werbeetat wiederbelebt, zu einem Zeitpunkt, in dem auch dutzende Konkurrenten in den Markt eingestiegen sind.
Abgeschlossen ist die Auseinandersetzung nicht. Apple geht als nächstes gegen das Motorola Xoom vor, den zweiten großen Konkurrenten.
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